Psychotherapie für Versicherte privater Krankenversicherungen

Bei privat Versicherten werden die Kosten einer Psychotherapie bei vorliegender Indikation i.d.R. von der Versicherung bzw. der Beihilfe übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag und vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung zu klären. Die Abrechnung der Sitzungen erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

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© Psychotherapie Dr. Hasse