Da es sich bei Psychotherapie um eine genehmigungspflichtige Leistung handelt, benötigt die Krankenkasse einen anonymisierten Bericht zur Vorlage beim Gutachter des Medizinischen Dienstes, der nach der Probatorik (siehe auch Allgemeine Psychotherapieinformationen) eingereicht wird. Um körperliche Erkrankungen bei der Behandlung berücksichtigen zu können, ist ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder ggf. eines Facharztes erforderlich. Die Therapie kann erst fortgesetzt werden, wenn die Kostenzusage der Krankenkasse eingegangen ist. Dadurch kann eine Pause von einigen Wochen entstehen.
Informieren Sie sich bitte vor Therapiebeginn auch bei Ihrer Krankenkassen über die Formalitäten und lassen Sie sich notwendige Unterlagen zusenden.
Beratungsgespräche sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Kranken-versicherungen enthalten. Sollte eine psychologische Beratung sinnvoll und notwendig sein, werden wir ihren Umfang und die anfallenden Kosten miteinander vereinbaren.